Bootshaftpflichtversicherung beim slippen vorzeigen

Veröffentlicht: Montag, 13. März 2017

Laut Satzung ist es vereinbart, dass jeder Bootseigner beim slipen ein gültige Bootshaftpflichtversicherung vorweisen kann, dies geschieht mittels Versicherungsschein, den der Eigner bei sich führt bzw. an Bord hat.